Beratung
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BlmSchV) schreibt dem Kaminkehrer vor, seine Kunden zu beraten:
- Aufgaben und Tätigkeiten der Kaminkehrer
- Bedienung der Feuerstätte
- sachgerechte Lagerung des Brennstoffes
- Besonderheiten beim Umgang mit Brennstoffen
- Prüfung der Restfeuchtigkeit der Brennstoffe
- u.a.